BDA Hamburg Studienpreis

Der BDA Hamburg Studienpreis wird in der Regel im Turnus von zwei Jahren vergeben. Er wird seit 1984 für Studierende der Architektur und Stadtplanung an Hochschulen in Hamburg, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ausgelobt. Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA der Freien und Hansestadt Hamburg und die BDA Stiftung Hamburg zeichnen damit Leistungen aus, die im Rahmen des Studiums erbracht wurden. Der 1. Preis ist immer ein Architekturpraktikum in einem Architekturbüro innerhalb Europas und wird mit 2.500 € dotiert. Zudem erhalten die ersten drei Preisträger*innen Urkunden und die Zweit- und Drittplatzierten Designmöbel. Seit 1998 können die Preisträger*innen für die Dauer von zwei Jahren als außerordentliche Mitglieder beitragsfrei in den BDA berufen werden. Der Studienpreis 2021/22 richtete sich an Studierende der Fachrichtung Architektur oder Stadtplanung, die sich an den teilnahmeberechtigten Hochschulen der Aufgabe widmeten, neue Wohnformen, die die Qualitäten des Einfamilienhauses adressieren zu kreieren.

Teilnahmeberechtigt sind Studierende im Fachbereich Architektur bzw. Städtebau in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die im Wintersemester 2018/19 bzw. Sommersemester 2019 an einer Hochschule in den genannten Bundesländern eingeschrieben sind. Zudem sind Studierende aller übrigen Hochschulen teilnahmeberechtigt, die in Hamburg geboren sind.

Anmeldeformulare sind beim BDA Hamburg erhältlich und im Internet unter www.bda-hamburg.de abrufbar. Mit dem Anmeldeformular ist eine Studienbescheinigung des WiSe 2018/19 bzw. SoSe 2019 einzureichen, bei Gruppenarbeiten von allen Gruppenmitgliedern. Für Studierende, die in Hamburg geboren sind und an einer Hochschule außerhalb der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein studieren, ist den Unterlagen außerdem eine Ausweiskopie beizufügen.

Eingereicht werden können

•  Projekte, Seminararbeiten, Wettbewerbe, Abschlussarbeiten etc., die im Rahmen des Studiums entstanden sind; rein textliche Arbeiten sind ausgeschlossen.
•  Skizzen, Zeichnungen, Fotos sowie kurze Erläuterungen
•  Skizzen, Zeichnungen, Pläne und textliche Erläuterungen sind als Dateien nach bestimmten Vorgaben einzureichen. Die Vorgaben sind verbindlich einzuhalten. Vorgaben sowie Musterlayouts sind unter www.bda-hamburg.de abrufbar.
•  Gruppenarbeiten sind mit maximal zwei Studierenden zulässig. Je Teilnehmer/in kann nur eine Arbeit eingereicht werden.

Ein verbindliches Thema ist nicht vorgegeben.
Es werden alle eingereichten Arbeiten in der BDA Hamburg Galerie ausgestellt.